BGH, Urteil vom 19.04.2014 – IV ZR 163/13
Zugangsnachweis durch Telefax-Sendeprotokoll mit OK-Vermerk
Zum Nachweis des Zugangs eines im Sendeprotokoll mit "OK-Vermerk" versehenen Telefaxes.
LG Bochum, Beschluss vom 16.09.2013 – I-5 O 89/1
Vertrag über die Erstellung einer Website – Erfüllungsort
Für Klagen eines Unternehmers, der mit der Erstellung eines Online-Shops beauftragt ist, ist örtlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Unternehmer seinen Sitz hat.
LG Essen, Hinweisbeschluss vom 16.12.2011 – 13 S 147/11
Schadensersatz statt der Leistung nach abgebrochener eBay-Auktion
1. im Rahmen einer Internetauktion kommt ein Vertrag durch Angebot und Annahme zustande. Dabei gelten zwar die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers der Versteigerungsplattform zwischen Anbieter und Bieter nicht unmittelbar. Sie können aber bei der Auslegung der jeweiligen Willenserklärungen (Angebot, Annahme) Bedeutung gewinnen, weil jeder Auktionsteilnehmer unter dem Regime der Geschäftsbedingungen handelt.
2. Bei einem unberechtigten Auktionsabbruch ist Grundlage für einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung das im Zeitpunkt des Abbruchs höchste Gebot, nicht ein „verbindlichen Maximalgebot“.
AG Berlin - Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 12.03.2013 – 24 C 1001/13
Unverlangte E-Mail-Werbung
Die Beweislast dafür, dass der Empfänger eine Werbemail sich mit dem Erhalt von E-Mail-Werbung einverstanden erklärt hat, trägt der Versender. Er muss beweisen, dass eine Einverständniserklärung tatsächlich von dem betreffenden Empfänger stammt. Dies setzt die Anwendung des sog. Double-opt-in-Verfahrens voraus, weil damit Falscheintragungen ausgeschlossen sind.
BGH, Urteil vom 24.01.2013 – III ZR 98/12
Ausfall des Internetzugangs
Es kann einen ersatzfähigen Vermögensschaden darstellen, wenn dem Inhaber eines DSL-Anschlusses die Möglichkeit genommen wird, seinen Zugang zum Internet zu nutzen, ohne dass ihm hierdurch Mehraufwendungen entstanden oder Einnahmen entgangen sind.
BGH, Urteil vom 07.03.2013 – III ZR 231/12
Kündigung eines DSL-Anschlussvertrags aus wichtigem Grund
1. Zur Kündigung eines DSL-Anschlussvertrags aus wichtigem Grund durch den Kunden, wenn bei einem Wechsel des Anbieters eines DSL-Anschlusses der neue Vertragspartner verspricht, die Rufnummermitnahme zu erledigen, und der bisherige Anbieter es versäumt, die Teilnehmerdatenbank zu aktualisieren, sodass der Kunde nach dem Wechsel nicht aus allen Netzen erreichbar ist.
2. Auch wenn Nutzungen primärer Bereicherungsgegenstand und nicht nach § 818 Abs. 1 BGB herauszugeben sind, ist der Kondiktionsschuldner lediglich zum Ersatz der tatsächlich gezogenen Nutzungen verpflichtet.
3. Hat der Anbieter von Telekommunikationsleistungen nach dem Wirksamwerden der Kündigung eines Pauschaltarifvertrags einen Kondiktionsanspruch gegen seinen früheren Kunden auf Ersatz der nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gezogenen tatsächlichen Nutzungen, benötigt er zur Begründung seines Anspruchs die Verkehrsdaten und ist nach § 97 Abs. 1 TKG zu deren Verwendung berechtigt.