LG Bremen, Urteil vom 27.08.2009 – 12 O 59/09
Kein Wettbewerbsverstoß bei Hinweis auf Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
Der Hinweis eines gewerblichen eBay-Händlers im Rahmen eines Angebots, dass der Käufer eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erhalte, ist nicht wettbewerbswidrig. Insbesondere handelt es sich nicht um Werbung mit Selbstverständlichkeiten, weil ein Ausweis der Mehrwertsteuer nach § 33 Nr. 4 UStDV entbehrlich sein oder der Händler als Kleinunternehmer von der Erhebung der Umstatzsteuer befreit sein kann (§ 19 Abs. 1 UStG).
OLG Franfurt a. M., Urteil vom 05.03.2010 – 19 U 213/09
Zugang eines Telefaxschreibens - Sekundäre Darlegungslast
Wenn der Absender den Versand eines Telefaxschreibens und – durch den "OK-Vermerk" im Sendeprotokoll – auch das Zustandekommen einer Verbindung mit dem Empfangsgerät nachweist, kann sich der (vermeintliche) Empfänger nicht mit einem bloßen Bestreiten des Zuganges begnügen. Ihn trifft vielmehr eine sekundäre Darlegungslast dahingehend, welches Gerät er betreibt, ob die Verbindung im Speicher enthalten ist, ob und auf welche Weise er ein Empfangsjournal führt etc.
BGH, Urteil vom 25.11.2009 – VIII ZR 318/08
Fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht bei nichtigem Vertrag - Radarwarner
1. Dem Verbraucher steht, sofern nicht Treu und Glauben (§ 242 BGB) etwas anderes gebieten, ein Widerrufsrecht nach § 312d BGB auch dann zu, wenn der Fernabsatzvertrag nichtig ist.
2. Das Widerrufsrecht besteht auch bei einem wegen beiderseitiger Sittenwidrigkeit nichtigen Fernabsatzvertrag, der den Kauf eines Radarwarngeräts zum Gegens-tand hat (Fortführung des Senatsurteils vom 23.02.2005 – VIII ZR 129/04, NJW 2005, 1490).
LG Bonn, Urteil vom 22.11.2009 – 1 O 360/09
Vorwurf der Markenpiraterie in eBay-Bewertung ist keine Meinungsäußerung
Bei der Äußerung "Gefälscht!" im Rahmen einer eBay-Bewertung, die nach dem Kauf eines Bekleidungsgegenstands abgegeben wird, handelt es sich nicht um eine Meinungsäußerung, sondern um eine Tatsachenbehauptung, deren Wahrheitsgehalt positiv oder negativ festgestellt werden kann.
OLG Hamburg, Urteil vom 11.03.2009 – 5 U 35/08
Kein Kostenersatz für zweite Abmahnung
Lässt ein Wettbewerbsverband den Unterlassungsschuldner nach einer selbst ausgesprochenen, ohne Reaktion gebliebenen Abmahnung ein zweites Mal anwaltlich abmahnen, so hat er keinen Anspruch auf Ersatz der durch diese zweite Abmahnung verursachten Kosten.
BGH, Urteil vom 21.01.2010 – I ZR 47/09
Kein Kostenersatz für zweite Abmahnung – Kräutertee
Ein Wettbewerbsverband, der den Schuldner nach einer selbst ausgesprochenen, ohne Reaktion gebliebenen ersten Abmahnung ein zweites Mal von einem Rechtsanwalt abmahnen lässt, kann die Kosten dieser zweiten Abmahnung nicht erstattet verlangen (Abgrenzung von BGHZ 52, 393 [400] – Fotowettbewerb).